§5 Hilfsgeräte zur Angelfischerei
Jedes Mitglied hat bei der Ausübung des Fischfangs folgendes Gerät bei sich zu führen:
- Unterfangkescher in geeigneter Größe, ggf. Gaff
- Löseschere oder Hakenlöser
- Rachensperrer (beim Raubfischfang)
- Zollstock bzw. Metermaß
- Betäubungsholz
- Scharfes Messer