Der erweiterte Vorstand wird in der jährlich im 1. Quartal stattfindenden Jahreshauptversammlung zur Unterstützung des geschäftsführenden Vorstands für ein Jahr gewählt.
Jeder Wart gibt auf der Jahreshauptversammlung seinen Jahresbericht ab.
Der erweiterte Vorstand kann jederzeit zur Entscheidung von Vereinsangelegenheiten einberufen werden.
Zusätzlich werden 2 Kassenprüfer für jeweils 2 Jahre gewählt. Sie geben ihren Bericht zur Kassenprüfung auf der Jahreshauptversammlung ab.