alle vereinseigenen Anlagen (Heime, Boote, Stege usw.) zu benutzen
die Veranstaltungen des Vereins zu besuchen
bei Ausschluss bzw. Streichung oder Maßregelungen das Ehrengericht des Vereins anzurufen
Anträge zur Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen
Die Mitglieder sind verpflichtet:
sich den Aufsichtspersonen und Fischereiaufsehern auf Verlangen auszuweisen und deren Anordnungen zu befolgen
Zweck und Aufgaben des Vereins zu erfüllen und zu fördern
die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige beschlossene Verpflichtungen zu erfüllen
alles zu unterlassen, was dem Verein schadet
den Erlaubnisschein und die Fangstatistiken am Jahresende unaufgefordert, jedoch spätestens zum festgesetzten Termin, an den Verein zurückzugeben
jede Änderung der Anschrift und Personalien unverzüglich dem Verein mitzuteilen
Die Mitglieder sind berechtigt und verpflichtet, das Fischen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und den in der Gewässerordnung festgelegten Bedingungen auszuüben sowie auf deren Befolgung auch bei anderen Mitgliedern zu achten.